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Daily You Lexikon

Allergenkennzeichnung

Soll die Sicherheit von Lebensmitteln gewährleisten und Betroffene schützen

Allergenkennzeichnung

Leider sind Lebensmittelallergien, Intoleranzen und Unverträglichkeiten auf dem Vormarsch. Die Sensibilisierung der Bevölkerung für dieses Thema wächst jedoch und hat auch direkte Auswirkungen auf die Arbeit von Gastronom:innen, Hoteliers und Caterern. So sieht der Gesetzgeber eine Informationspflicht vor, um Verbraucher:innen mit der Allergenkennzeichnung auf bestimmte allergieauslösende Inhaltsstoffe in Lebensmitteln hinzuweisen. Diese Transparenz kann Leben retten. Erfahren Sie bei DAILY YOU mehr über die Allergenkennzeichnung bei unserem Catering. Fordern Sie bei uns ein kostenloses und unverbindliches Catering-Angebot für Ihr nächstes Event in Hamburg an.

DAILY YOU ist Ihr Catering- & Partyservice für Hamburg
Vielfältiges Angebot (CTA)
Große Auswahl an Küchen & Gerichten

Herzhaft oder süß? Mit Fleisch oder vegan? Glutenfrei oder halal? Dank 15 Jahre Catering-Erfahrung berücksichtigt das Team Ihre besonderen Wünsche gern.

Frisch & Regional (CTA)
Frische & gesunde Zutaten

Wir verwenden frische Produkte mit möglichst regionaler Herkunft. So unterstützen wir heimische Produzenten und halten die Lieferketten kurz.

Nachhaltigkeit (CTA)
Nachhaltig & klimaneutral

Wir haben unsere Produktion und Logistik klimaneutral aufgestellt. Darüberhinaus liefern wir in nachhaltigen, biologisch abbaubaren Verpackungen aus.

Egal ob Fingerfood, Premium-Catering oder ein Grill-Buffett: Finden Sie mit DAILY YOU genau das Richtige für private oder geschäftliche Anlässe!

 

Allergenkennzeichnung: Warum sie auch im Catering so wichtig ist

Sicherheit geht vor – das gilt für den Arbeitsschutz in der Küche gleichermaßen wie für alle Lebensmittel. Deswegen hat DAILY YOU auch ein HACCP-Konzept und achtet penibel auf die Küchenhygiene. Eine weitere wichtige Säule ist die Lebensmittelsicherheit. Sie soll vor allem Menschen mit Lebensmittelallergien und/oder -unverträglichkeiten schützen. Dafür hat die EU die Lebensmittelinformationsverordnung – kurz LMIV oder Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 – erlassen. Sie verpflichtet Lebensmittelanbieter, Gastronomie-Betriebe und Catering-Unternehmen, Informationen zu Allergenen bereitzustellen und so potenzielle Allergene für Betroffene zu kennzeichnen.

Und die Zahlen sprechen für sich: Etwa 7 % der deutschen Bevölkerung leiden unter Allergien, die einer Behandlung bedürfen. Hinzu kommen Unverträglichkeiten gegenüber Gluten (Zöliakie), Milchzucker (Laktoseintoleranz) oder Fruktose (Fruchtzucker-Unverträglichkeit). Kommen empfindliche Menschen mit Allergenen in Kontakt, kann dies starke Beschwerden auslösen. Sie reichen von Juckreiz und tränenden Augen über ein Anschwellen der Schleimhäute bis hin zu einem anaphylaktischen Schock, bei dem der Kreislauf zusammenbrechen kann und dann Lebensgefahr droht.

Allergenkennzeichnung: Was muss ausgewiesen werden?

Um Menschenleben zu retten und gesundheitliche Krisen abzuwenden, sind seit dem 13. Dezember 2014 alle Gastronomie-Betriebe und Catering-Services innerhalb der Europäischen Union verpflichtet, auf der Speisekarte verschiedene Allergene zu deklarieren. Dabei ist es ganz egal, ob es sich um einen Partyservice, ein Sternerestaurant, ein Café, einen Imbiss oder im Rahmen der Gemeinschaftsverpflegung um eine Kantine handelt.

Die LMIV kennt 14 Hauptallergene, bei denen eine Allergenkennzeichnung verpflichtend ist, denn  bei empfindlichen Menschen kann das Immunsystem eine allergische Reaktion auslösen:

  1. Glutenhaltiges Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer etc.)
  2. Krebstiere
  3. Eier
  4. Fisch
  5. Erdnüsse
  6. Soja
  7. Milch (einschließlich Laktose)
  8. Schalenfrüchte (Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse etc.)
  9. Sellerie
  10. Senf
  11. Sesamsamen
  12. Schwefeldioxid und Sulfite (bei einer Konzentration über 10 mg/kg)
  13. Lupinen
  14. Weichtiere

Bei der Allergenkennzeichnung ist es letztlich egal, ob diese Allergene in unverpackten oder verpackten Speisen auftauchen. Das Allergen muss dabei noch nicht einmal im Produkt selbst in größeren Mengen enthalten sein, es reicht schon aus, wenn das Produkt damit lediglich in Kontakt gekommen ist (z. B. durch die Nutzung der gleichen Produktionsstrecke zum Abpacken).

Praktische Umsetzung der Allergenkennzeichnung im Catering

Der Gesetzgeber fordert die Sicherstellung, dass Gäste bzw. Kund:innen einfach an die Informationen herankommen. Die Allergenkennzeichnung kann dabei schriftlich, mündlich oder elektronisch erfolgen.

  • Schriftliche Allergenkennzeichnung auf Speisekarten oder Buffetschildern: Es ist für Caterer durchaus möglich, Allergene direkt auf der Speisekarte oder den Schildern am Buffet zu vermerken. Dies kann beispielsweise mit Symbolen bzw. Nummern- und/oder Buchstabencodes erfolgen. Diese müssen dann zwingend einer Legende zugeordnet werden.
  • Geschultes Personal kann mündlich informieren: Anstelle der schriftlichen Allergenkennzeichnung kann auch geschultes Personal jederzeit Auskunft geben und damit über die Allergene informieren. Allerdings verlangt der Gesetzgeber hier dennoch, dass eine leicht einsehbare, schriftliche Dokumentation in Form einer Kladde oder eines Informationsblattes vorliegt.
  • Digitale Lösungen bieten die Chance für tiefergehende Informationen: Digitale Speisekarten und QR-Codes erlauben es den Gästen, detaillierte Informationen zu den verwendeten Zutaten und Inhaltsstoffen der jeweiligen Speise abzurufen. Unternehmen haben hier sogar die Chance, ganz im Sinne der Meet-Food-Bewegung die Geschichte hinter den Lebensmitteln zu hinterlegen und so Transparenz und Vertrauen zu schaffen.
  • Separate Zubereitung: Eine große Gefahr für Allergiker:innen lauert in der Kreuzkontamination. Aus diesem Grund sollten allergenfreie Speisen stets in separaten Bereichen zubereitet werden. Im Idealfall gibt es dafür sogar spezielle Utensilien, die auch entsprechend gekennzeichnet sind.

Herausforderungen und Lösungen bei der Allergenkennzeichnung

Kreuzkontamination: Sie wird besonders in Großküchen befürchtet. Hier besteht die Gefahr, dass Spuren von Allergenen in jene Gerichte gelangen, die eigentlich allergenfrei sein sollten. Hier muss bei der Lagerung und Zubereitung auf eine strikte Trennung geachtet werden.

Geschulte Mitarbeiter:innen: Die Sensibilisierung für Mitarbeitende ist essenziell. Regelmäßige Schulungen sorgen dafür, dass das Personal in puncto gesetzliche Anforderungen und Maßnahmen zur Vermeidung von Kontaminationen stets auf dem neuesten Stand ist und entsprechend prophylaktisch agieren kann.

Lieferanteninformationen so detailliert wie möglich: Die Produktdeklaration von Lieferant:innen muss stimmen. Auf die Richtigkeit dieser Angaben müssen sich Caterer verlassen können. Hier sind ganz klare Vereinbarungen zur Allergenkennzeichnung wichtig.

Das macht DAILY YOU in puncto Allergenkennzeichnung

Das DAILY YOU-Team nimmt die Allergenkennzeichnung sehr ernst, denn das Wohl unserer Kund:innen und ihrer Gäste liegt uns am Herzen. Selbstverständlich kommen wir der gesetzlichen Pflicht nach und weisen die Allergene aus. Das gilt fürs Catering ebenso wie für unsere stationären Ladenlokale. Sie können sich auch jederzeit bei unserem Personal erkundigen. Im Onlineshop sehen Sie die Zutatenliste unserer Speisen problemlos ein.

Bei einem Premium-Catering mit DAILY YOU sind Sie in Sachen Allergene gut informiert und brauchen keine Angst zu haben. Teilen Sie uns im Vorfeld bitte Ihre Wünsche mit: Wir können unterschiedliche Ernährungsgewohnheiten abdecken und beispielsweise auch glutenfreie, laktosefreie, vegane oder Halal-Speisen separat anbieten. Bei uns findet jeder Gast garantiert das Richtige dank einer breiten Palette an Köstlichkeiten.

Seit mehr als 15 Jahren für Sie in Hamburg unterwegs

Als Catering- und Partyservice ist DAILY YOU seit mehr als 15 Jahren in Hamburg mit einer Mission unterwegs: EAT POWERFUL! Unser Motto komprimiert das Quartett aus Frische, Qualität, Genuss und Nachhaltigkeit aufs Wesentliche. Dafür kaufen wir ausschließlich frische und unverarbeitete Zutaten möglichst von Erzeuger:innen und Händler:innen aus der Region. Unsere Küchencrew bereitet daraus täglich frisch die gewünschten Speisen zu – mit Know-how, Leidenschaft und Raffinesse.

Ganz gleich ob Pressefrühstück, Sommerfest, Firmenjubiläum, Einstand, Vernissage oder Seminarverpflegung: Sowohl im Business-Catering als auch im Event-Catering wissen wir ganz genau, worauf es ankommt. Wir haben schon unzählige Veranstaltungen mit unserer exklusiven Kulinarik begleitet und so zu unvergesslichen Events werden lassen. Im Laufe der Jahre kamen weitere Standbeine wie Messe-Catering, Kaffee-Catering, Vending-Catering oder die Gemeinschaftsverpflegung hinzu. In diesem Rahmen können wir direkt Ihre Kantine betreiben oder ein modernes Office-Catering liefern. Für die Hamburger Kindergärten bieten wir ein DGE-zertifiziertes Kita-Catering an und ermöglichen so, dass die Kleinsten die Genüsse einer gesunden, kindgerechten und ausgewogenen Mahlzeit zu schätzen lernen.

Haben Sie Interesse an einem Catering von DAILY YOU, dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail. Gern erstellen wir für sie ein kostenloses und unverbindliches Catering-Angebot. Und wenn Sie schon genau wissen, was sie benötigen, können Sie auch direkt im Onlineshop unsere Delikatessen bestellen.

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